Über Christophorus Ambulante Dienste Heerstraße Nord
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
24-Stunden-Erreichbarkeit und enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Palliativärzten gewährleisten umfassende Versorgung in der letzten Lebensphase.
Anthroposophisch erweiterte Pflege
Einsatz von Naturheilverfahren wie Wickeln, Auflagen und Misteltherapie als ergänzende Pflegeangebote zur klassischen Behandlung.
Professionelle medizinische Behandlungspflege
Kompetente Pflegekräfte übernehmen Schmerztherapie, Wundversorgung, Vitalzeichenkontrolle und weitere pflegerische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.
Leistungsübersicht
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Medizinische Behandlungspflege im häuslichen Umfeld
- Verabreichung und Überwachung von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Katheter- und Portversorgung
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen
- Pflege von Ernährungssonden
- Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Körpertemperatur)
- Anthroposophisch erweiterte Pflege (Wickel, Auflagen, Einreibungen, Misteltherapie)
- Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Preisübersicht
Häufige Fragen zu Christophorus Ambulante Dienste Heerstraße Nord
Versicherte mit schweren Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV gemäß § 37b SGB V.
Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen, wenn die Leistungen ärztlich verordnet sind. Auch die Pflegekasse beteiligt sich bei Vorliegen eines Pflegegrades.
Die Behandlungspflege beinhaltet Schmerzmedikation, Wundversorgung, Katheter- und Portversorgung, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Pflege von Ernährungssonden sowie das Messen wichtiger Vitalzeichen.
Zu den zusätzlichen Angeboten gehören Wickel, Auflagen, Einreibungen, Injektionen wie die Misteltherapie sowie die Gabe von Globuli und Triturationen.
Ab Pflegegrad II erfolgen die Beratungen halbjährlich, ab Pflegegrad IV vierteljährlich. Bei Pflegegrad I ist die Beratung freiwillig. Der Pflegedienst führt diese Beratungsgespräche durch.