Über Pflegedienst Himmelblau
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Ganzheitliche Pflege
Ganzheitliche Pflege basierend auf individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen.
Zugelassener Vertragspartner
Erlaubt direkte Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen zur finanziellen Entlastung.
Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuungsdienst
- Beratung und Unterstützung in der Häuslichkeit
- Hilfe bei der Antragstellung für Pflegeleistungen
- Pflegeeinsatzplanung
- Sturzprävention
- Schutz der Schweigepflicht und Datenschutz
Preisübersicht
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Mit dem Pflegedienst Himmelblau haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders hervorzuheben ist das freundliche und flexible Personal. Es handelt sich hierbei um sehr nette...
Mit dem Pflegedienst Himmelblau haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders hervorzuheben ist das freundliche und flexible Personal. Es handelt sich hierbei um sehr nette kompetente, hilfsbereite und zuverlässige Damen, die immer ein offenes Ohr für meine Tante haben. Desweiteren möchten wir der Leitung des Pflegedienstes Himmelblau, ein grosses Lob für ihre Unterstützung, Beratung und spontane Mehrversorgung nach der Operation und dem Krankenhausaufenthalt meiner Tante, aussprechen. Sie standen uns jederzeit mt viel Geduld und guten Lösungen zur Verfügung. Meine Tante fühlt sich beim Pflegedienst Himmelblau sehr gut aufgehoben und betreut. Wir können "Himmelblau" guten Gewissens weiterempfehlen. Vielen Dank an alle!
Der Pflegedienst Himmelblau hat in einer sehr schwierigen Lage eines älteren Ehepaares eine individuell angepasste Vollpflege übernommen, damit beide Ehepartner noch in der gewo...
Der Pflegedienst Himmelblau hat in einer sehr schwierigen Lage eines älteren Ehepaares eine individuell angepasste Vollpflege übernommen, damit beide Ehepartner noch in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben konnten. Die wirklich nicht ganz einfachen und kinderlosen Senioren wurden so lange liebevoll versorgt, bis sie wegen ihrer schweren Krankheit ins Krankenhaus bzw. in die beschützte Pflege eingeliefert wurden. Beide sind nun nach kurzer Zeit verstorben. Ich bedanke mich für diesen großartigen Einsatz im Namen der beiden Senioren ganz herzlich.
Wir haben mit dem Pflegedienst Himmelblau nur die besten Erfahrungen gemacht. Das Personal war immer sehr freundlich und entgegenkommend. Sie kamen auch öfter als vereinbart, we...
Wir haben mit dem Pflegedienst Himmelblau nur die besten Erfahrungen gemacht. Das Personal war immer sehr freundlich und entgegenkommend. Sie kamen auch öfter als vereinbart, wenn einmal Not am Mann war und der Pflegeaufwand daher größer als vereinbart war. Kleine Einkäufe wurden erledigt, wenn wir einmal keine Zeit hatten. Die Pflege meines Bruders haben sie mehr als zufriedenstellend erledigt. Mein Bruder hat sich immer gefreut, wenn das Personal von Himmelblau gekommen ist. Ich kann diesen Pflegedienst nur weiter empfehlen.
Häufige Fragen zu Pflegedienst Himmelblau
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Eigenanteile müssen oft selbst getragen werden, zusätzliche Unterstützung kann beim Sozialamt beantragt werden.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse nach einem Antrag des Betroffenen oder Angehörigen ermittelt.
Ja, der Pflegevertrag kann vom Pflegebedürftigen oder gesetzlichen Betreuer schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Vertrauensbruch vorliegt.
Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Pflegeplanung.
In solchen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme oder Sozialleistungen gestellt werden, etwa die "Hilfe zur Pflege".
Pflegesachleistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung können bei Pflegegraden 2 bis 5 von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden, unterstützt von Sozialverbänden und Pflegestützpunkten.
Pflegegrad 1 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro für kleinere Leistungen, etwa stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfe.