Über Pflegedienst Himmelblau

Der Pflegedienst Himmelblau ist ein ambulanter Pflegedienst in München Solln, der professionelle Unterstützung bei der Körperpflege und täglichen Aktivitäten anbietet. Schwerpunkt liegt auf der ganzheitlichen Pflege unter Berücksichtigung der Biographie, der Lebensbedingungen und der physischen sowie psychischen Situation der Pflegebedürftigen. Fachkompetenz und kontinuierliche Fortbildungen sichern eine qualitativ hochwertige Versorgung, die auf individuellen Bedürfnissen basiert. Als zugelassener Vertragspartner der Krankenkassen ermöglicht der Pflegedienst eine direkte Abrechnung der Leistungen bei den Kostenträgern. Beratung und Unterstützung erfolgen persönlich und maßgeschneidert, um Pflegepersonen und Angehörige umfassend zu begleiten. Dabei werden alle staatlichen Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ausgeschöpft. Zu den Leistungen zählen Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste. Transparente Kommunikation, Zuverlässigkeit sowie die Sicherstellung eines nahtlosen Pflegeübergangs sind zentrale Bestandteile der Dienstleistung, um Pflegebedürftigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

50 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Ganzheitliche Pflege

Ganzheitliche Pflege basierend auf individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen.

Zugelassener Vertragspartner

Erlaubt direkte Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen zur finanziellen Entlastung.

Individuelle Beratung

Maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Leistungsübersicht

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsdienst
  • Beratung und Unterstützung in der Häuslichkeit
  • Hilfe bei der Antragstellung für Pflegeleistungen
  • Pflegeeinsatzplanung
  • Sturzprävention
  • Schutz der Schweigepflicht und Datenschutz

Preisübersicht

Aufnahme & Erstkontakt ~85 €
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Es kann zudem zu Aktualisierungen kommen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.

Google Bewertungen

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Profilbild von Pia Guerra-müller
Pia Guerra-müller
vor einem Monat

Mit dem Pflegedienst Himmelblau haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders hervorzuheben ist das freundliche und flexible Personal. Es handelt sich hierbei um sehr nette...

Profilbild von PvS
PvS
vor 2 Monaten

Der Pflegedienst Himmelblau hat in einer sehr schwierigen Lage eines älteren Ehepaares eine individuell angepasste Vollpflege übernommen, damit beide Ehepartner noch in der gewo...

Profilbild von Thomas Wollny
Thomas Wollny
vor 4 Monaten

Wir haben mit dem Pflegedienst Himmelblau nur die besten Erfahrungen gemacht. Das Personal war immer sehr freundlich und entgegenkommend. Sie kamen auch öfter als vereinbart, we...

Häufige Fragen zu Pflegedienst Himmelblau

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Eigenanteile müssen oft selbst getragen werden, zusätzliche Unterstützung kann beim Sozialamt beantragt werden.

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse nach einem Antrag des Betroffenen oder Angehörigen ermittelt.

Ja, der Pflegevertrag kann vom Pflegebedürftigen oder gesetzlichen Betreuer schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Vertrauensbruch vorliegt.

Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Pflegeplanung.

In solchen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme oder Sozialleistungen gestellt werden, etwa die "Hilfe zur Pflege".

Pflegesachleistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung können bei Pflegegraden 2 bis 5 von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden, unterstützt von Sozialverbänden und Pflegestützpunkten.

Pflegegrad 1 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro für kleinere Leistungen, etwa stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfe.

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