Über Seniorenbetreuung nach § 45 SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Case Management sowie Pflegeberatungsstelle nach § 37,3

Die Seniorenbetreuung nach § 45 SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Case Management sowie Pflegeberatungsstelle nach § 37,3 in Wassenberg bietet umfassende Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Leistungsangebot der Seniorenbetreuung

Die Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 45 SGB XI und umfassen vor allem:

  • Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag, darunter Einzel- und Gruppenbetreuung sowie Tagesbetreuung in kleinen Gruppen, auch speziell für Menschen mit Demenz
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zur individuellen und bedarfsgerechten Pflegeplanung
  • Case Management zur Organisation und Koordination der Pflege
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, um die Bewältigung des Pflegealltags zu erleichtern
  • Alltagsbegleitung und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Bewältigung organisatorischer Aufgaben

Die Tagespflege bietet insbesondere eine betreute und aktivierende Tagesstruktur in kleinen Gruppen, die soziale Kontakte fördert und pflegende Angehörige entlastet.

Details zur Pflegeberatung und Case Management

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst die Erfassung der aktuellen Pflegesituation, Aufklärung zu Pflegeleistungen und Hilfen sowie individuelle Empfehlungen und Unterstützung bei der Antragstellung.

Das Case Management hilft dabei, die Pflegeangebote mehrerer Anbieter zu koordinieren und eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung zu gewährleisten.

Standort und Erreichbarkeit

Die Seniorenbetreuung befindet sich in der Graf-Gerhard Straße 10, 41849 Wassenberg. Dort können Betroffene sowie deren Angehörige eine umfassende und qualitätsgesicherte Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen.

Offizielle Beratung in in Wassenberg

Für weiterführende und offizielle Beratungsangebote können Pflegebedürftige und Angehörige sich an den Pflegestützpunkt Wassenberg oder die örtliche Stadtverwaltung wenden. Offizielle Informationen und Beratungen zur Pflege im häuslichen Umfeld bietet auch die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter bundesgesundheitsministerium.de.

Besondere Merkmale

Kostenfreie Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI

Die Seniorenbetreuung in Wassenberg bietet anerkannte, strukturierte und vollständig vom Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzierte Leistungen zur Entlastung im Alltag, wie Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen und Einkaufsunterstützung.

Individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Im Pflegeheim erfolgt eine persönliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die gezielt auf die Bedürfnisse der Bewohner eingeht und bei der Organisation sowie Planung der Pflegeabläufe unterstützt.

Case Management und Pflegeberatungsstelle nach § 37,3

Das Pflegeheim in Wassenberg verfügt über eine eigene Pflegeberatungsstelle nach § 37,3 und bietet professionelles Case Management, um die Versorgung der Bewohner optimal zu koordinieren und zu begleiten.

Leistungsübersicht

  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltsnahe Unterstützung
  • Einkaufsservice
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Case Management
  • Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI
  • Begleitung zu Terminen

Häufige Fragen zu Seniorenbetreuung nach § 45 SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Case Management sowie Pflegeberatungsstelle nach § 37,3

Die Seniorenbetreuung nach § 45 SGB XI umfasst vielfältige Leistungen wie Unterstützung im Haushalt, Hilfe bei der Körperpflege und Begleitung im Alltag. Zusätzlich bietet sie eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die individuell auf die Bedürfnisse der Senioren und ihrer Angehörigen eingeht, sowie Case Management zur koordinierten Betreuung. Darüber hinaus steht eine Pflegeberatungsstelle nach § 37,3 zur Verfügung, die bei der Planung und Organisation der Pflege unterstützt und Orientierung im Pflegealltag bietet.

Die Alltagshilfe kann in den Bereichen Haushalt, Einkauf und Begleitung in Anspruch genommen werden. So wird bei der Erledigung von Haushaltsarbeiten wie Putzen und Wäschewaschen geholfen, Einkäufe können übernommen werden, und Senioren werden zu Arztbesuchen, Behörden oder Freizeitaktivitäten begleitet, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten.

Ja, die Leistungen der Alltagshilfe nach § 45 SGB XI werden in der Regel von der zuständigen Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dies ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen zu erhalten, die zur Entlastung der Angehörigen und zur Sicherung der Versorgung dienen.

In der Regel stehen feste Betreuungspersonen zur Verfügung, die kontinuierlich und vertrauensvoll für die Senioren tätig sind. Diese feste Bezugsperson fördert eine stabile Beziehung und gewährleistet eine individuelle und verlässliche Betreuung im Alltag, wie es zum Beispiel bei der 24-Stunden-Betreuung oder in ambulanten Pflegediensten üblich ist.

Termine für Leistungen der Alltagshilfe können oft kurzfristig vereinbart werden, abhängig von der Verfügbarkeit der Betreuungskräfte. In akuten Situationen ist häufig schnelle Hilfe möglich, um den Bedürfnissen der Senioren und ihrer Familien flexibel gerecht zu werden.

Ja, die Alltagshilfe unterstützt Senioren auch bei Arztbesuchen und Behördengängen. Dabei begleiten und helfen die Betreuungskräfte, sodass diese Termine stressfrei wahrgenommen werden können und die Senioren soziale sowie medizinische Angebote weiterhin nutzen können.

Für Senioren und Menschen mit Demenz gibt es speziell zugeschnittene Betreuungsangebote, die auf deren besondere Bedürfnisse eingehen. Diese umfassen zum Beispiel aktivierende Pflege, Gedächtnistrainings, vertraute Alltagsbegleitung und Betreuung in geschütztem Rahmen, um Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt meist direkt mit der Pflegekasse, insbesondere wenn ein Pflegegrad und Leistungsanspruch nach §§ 45, 7a und 37,3 SGB XI vorliegen. Alternativ kann die Abrechnung auch privat erfolgen, wobei viele Anbieter entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Kostenerstattung bieten.

Ja, die Mitarbeiter der Seniorenbetreuung sind in der Regel fachlich geschult und verfügen über entsprechende Qualifikationen für die Betreuung und Pflege. Zudem sind sie sozialversichert, sodass sowohl die Qualität der Betreuung als auch rechtliche Absicherung für Klienten und Personal gewährleistet sind.

Die Seniorenbetreuung nach § 45 SGB XI mit Pflegeberatung und Case Management ist insbesondere in Wassenberg ansässig und tätig, wie zum Beispiel in der Graf-Gerhard Straße 10. Dort werden die Leistungen in der Region Wassenberg und Umgebung angeboten, um älteren Menschen eine Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

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