Die BARMER Pflegekasse gehört zu einer der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und betreut über 8,3 Millionen Versicherte. Als Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die BARMER Pflegekasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bietet ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Alle BARMER-Versicherten sind automatisch auch bei der BARMER Pflegekasse versichert und haben Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Pflegeleistungen.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – unabhängig vom Alter. Die BARMER Pflegekasse unterstützt Sie mit einem breiten Spektrum an Leistungen, von der häuslichen Pflege über teilstationäre Versorgung bis hin zur vollstationären Pflege. Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Leistungen, Antragsverfahren und Kontaktmöglichkeiten der BARMER Pflegekasse.
Individuelle Pflegeberatung erleichtert wichtige Entscheidungen.
Unterstützung zu Hause stärkt Selbstständigkeit.
Seit Januar 2017 gilt in Deutschland das System der fünf Pflegegrade, das die früheren Pflegestufen ersetzt hat. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegekasse aus.
Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben (12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren). Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen nur geringe Unterstützung im Alltag. Sie erhalten hauptsächlich Leistungen zur Stabilisierung ihrer Situation, wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen sowie Beratungsleistungen.
Pflegegrad 2 gilt bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte). Ab diesem Pflegegrad besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich. Diese beiden Leistungen können auch kombiniert werden.
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte). Hier steigen die Leistungen auf 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen bereits intensive Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben (70 bis unter 90 Punkte). Die monatlichen Leistungen umfassen 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen. Bei diesem Pflegegrad ist meist eine umfassende Rundumversorgung notwendig.
Pflegegrad 5 beschreibt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte). Die höchsten Leistungen betragen 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Menschen mit Pflegegrad 5 sind meist vollständig auf Hilfe angewiesen.
Begutachtung vor Ort klärt den Pflegegrad.
Alltägliche Unterstützung stärkt Sicherheit.
Die BARMER Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das individuell auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten ist. Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Leistungen.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige: Wenn Sie von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, unterstützt die BARMER Pflegekasse Sie mit einem monatlichen Pflegegeld. Dieses können Sie als Anerkennung an Ihre Pflegeperson weiterreichen oder auch direkt an diese auszahlen lassen. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus überwiesen und beträgt je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro und 990 Euro. Wichtig zu wissen: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege: Werden Sie von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst, einer Sozialstation oder einem Betreuungsdienst zu Hause versorgt, übernimmt die BARMER die Kosten bis zu festgelegten Höchstbeträgen. Diese umfassen körperbezogene Pflege (wie Hilfe beim Duschen oder Anziehen), Betreuung im Alltag und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die monatlichen Höchstbeträge liegen zwischen 796 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung: Viele Pflegebedürftige nutzen sowohl die Hilfe von Angehörigen als auch professionelle Unterstützung. In diesem Fall können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Die Berechnung erfolgt anteilig: Wenn Sie beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Diese flexible Lösung ermöglicht es, die Pflege optimal an Ihre individuelle Situation anzupassen.
Pflege durch Angehörige mit Herz und Zeit.
Professionelle Hilfe ergänzt die Versorgung zu Hause.
Die Pflege eines Angehörigen ist körperlich und psychisch sehr belastend. Die BARMER Pflegekasse bietet daher verschiedene Entlastungsleistungen, die pflegenden Angehörigen Auszeiten ermöglichen.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden: anerkannte Betreuungsangebote wie Demenzcafés oder Einzelbetreuung, Entlastungsangebote für Pflegende wie Pflegebegleiter, hauswirtschaftliche Hilfen beim Einkaufen oder Putzen sowie Fahr- und Begleitdienste. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege durch ambulante Pflegedienste genutzt werden. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt – Sie zahlen zunächst selbst und reichen dann die Rechnung ein.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Dieser gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 Euro und kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden – jeweils für maximal acht Wochen pro Jahr. Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder Erholungsbedarf. Die Ersatzpflege kann durch vertraute Personen, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung übernommen werden. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Reha-Maßnahme der Pflegeperson. Die BARMER übernimmt die pflegebedingten Kosten, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen, können aber den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Auch während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Tages- und Nachtpflege bietet eine zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung und eignet sich besonders, wenn Pflegepersonen berufstätig sind. Die BARMER übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die notwendigen Fahrtkosten. Die monatlichen Höchstbeträge liegen zwischen 721 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Leistung kann zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden – eine Anrechnung erfolgt nicht.
Verhinderungspflege schafft dringend nötige Auszeiten.
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die BARMER Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die monatlichen Zuschüsse betragen je nach Pflegegrad: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro (entspricht dem Entlastungsbetrag).
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, der abhängig von der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt ist: Nach weniger als einem Jahr Heimaufenthalt erhalten Sie einen Zuschuss von 15 Prozent, nach mehr als einem Jahr 30 Prozent, nach mehr als zwei Jahren 50 Prozent und nach mehr als drei Jahren 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Diese Regelung soll die finanzielle Belastung für Heimbewohner reduzieren, die bereits längere Zeit in einer Einrichtung leben.
Wichtig zu verstehen: Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert und deckt nicht alle Kosten ab. Heimbewohner müssen neben dem pflegebedingten Eigenanteil auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. In Schleswig-Holstein betrug die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr des Aufenthalts im Juli 2025 etwa 2.912 Euro monatlich. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei etwa 3.108 Euro monatlich.
Vollstationäre Pflege bietet Sicherheit und Betreuung.
Die BARMER Pflegekasse unterstützt Sie auch bei der Beschaffung notwendiger Hilfsmittel und bei baulichen Veränderungen in Ihrer Wohnung, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Einmallätzchen übernimmt die BARMER monatlich bis zu 42 Euro. Voraussetzung ist, dass eine private Pflegeperson die Pflege sicherstellt. Diese Produkte können Sie über zugelassene Vertragspartner wie Apotheken oder Sanitätshäuser beziehen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ können Sie die Artikel auch selbst kaufen und die Belege zur Kostenerstattung einreichen.
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Lagerungshilfen oder Hausnotrufgeräte werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, beträgt der Eigenanteil in der Regel 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro. Pflegebedürftige bis zum Ende des 18. Lebensjahres zahlen keine Zuzahlung. Das Hausnotrufgerät wird von der BARMER für pflegebedürftige Personen übernommen, die allein oder überwiegend allein leben und im Notfall keinen Notruf mit einem handelsüblichen Telefon absetzen können.
Wohnraumanpassung: Wenn bauliche Veränderungen notwendig werden, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die BARMER Pflegekasse diese Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer, der Einbau einer bodengleichen Dusche, Badewannenumbau, rutschhemmende Bodenbeläge, Rampen oder Treppenlifte. Auch die Kosten für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung können bezuschusst werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Wohngruppenzuschlag: Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, erhalten zusätzlich einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass mindestens drei und maximal zwölf Personen in der Wohngruppe leben, mindestens drei davon ambulante Pflegeleistungen beziehen und eine Person beauftragt wurde, die unabhängig von der pflegerischen Versorgung im Alltag unterstützt. Dieser Zuschlag steht auch Personen mit Pflegegrad 1 zu.
Das richtige Pflegebett erhöht Sicherheit und Komfort.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der BARMER Pflegekasse stellen. Dieser Antrag ist die Voraussetzung für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und die anschließende Bewilligung von Leistungen.
Drei Wege der Antragstellung: Die BARMER bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Pflegeantrag zu stellen. Der schnellste und komfortabelste Weg ist die Online-Antragstellung über das Kundenportal "Meine BARMER". Dort werden Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Angaben geführt und erhalten direkt im Antrag Hilfestellungen. Der Antrag kann in etwa zehn Minuten ausgefüllt werden, und weitere Unterlagen sind in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass Sie ein Benutzerkonto bei Meine BARMER haben.
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch telefonisch stellen. Rufen Sie die kostenlose Servicenummer 0800 333 10 10 an. Die Mitarbeiter gehen gemeinsam mit Ihnen alle Punkte durch und nehmen den Antrag direkt entgegen. Dieser Service ist besonders hilfreich, wenn Sie Beratung benötigen oder unsicher sind, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.
Die dritte Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Die entsprechenden Formulare können Sie von der BARMER-Website herunterladen, ausfüllen und per Post an die Pflegekasse senden. Wichtig: Jeder Antrag per Post muss mit einer Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung versehen sein. Die Postadresse lautet: BARMER, 73524 Schwäbisch Gmünd (für Postleitzahlen 47000-99999) oder BARMER, 42266 Wuppertal (für Postleitzahlen 00000-46999).
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BARMER Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Diese findet normalerweise bei Ihnen zu Hause statt, kann aber in besonderen Situationen auch telefonisch erfolgen. Die gesetzliche Frist für die Begutachtung beträgt 25 Arbeitstage nach Antragseingang. In akuten Pflegesituationen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, muss die Begutachtung innerhalb von einer Woche erfolgen. In Pflegeheimen oder Hospizen gilt eine Frist von einer Woche nach Antragstellung.
Bei der Begutachtung prüft der Gutachter, wie selbstständig Sie in verschiedenen Lebensbereichen sind. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Anhand eines Punktesystems wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Vorbereitung auf die Begutachtung: Um die Begutachtung optimal zu gestalten, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: Arztberichte und Krankenhausentlassungsberichte (maximal drei Jahre alt), eine Liste aller aktuell eingenommenen Medikamente, Namen und Kontaktdaten aller behandelnden Ärzte, falls vorhanden einen Schwerbehindertenausweis, eine Pflegedokumentation des Pflegedienstes (falls bereits vorhanden), eine Auflistung aller genutzten Hilfsmittel sowie Namen und Kontaktdaten der Personen, die an der Pflege beteiligt sind. Notieren Sie auch alle Fragen, die Sie dem Gutachter stellen möchten. Die BARMER stellt einen Selbsteinschätzungsbogen zur Verfügung, den Sie vorab ausfüllen können.
Der Leistungsbescheid: Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, auf dessen Basis die BARMER Pflegekasse über Ihren Antrag entscheidet. Der Leistungsbescheid informiert Sie darüber, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad bewilligt wurde. Außerdem enthält er detaillierte Angaben zu den Ihnen zustehenden Leistungen und den Gründen für die Entscheidung. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Online-Antragstellung geht schnell und einfach.
Telefonische Hilfe klärt offene Fragen.
Die BARMER Pflegekasse bietet über die Standardleistungen hinaus verschiedene zusätzliche Unterstützungsangebote an, die den Pflegealltag erleichtern sollen.
Pflegeberatung: Jede pflegebedürftige Person sowie deren Angehörige haben Anspruch auf eine kostenfreie, umfassende Pflegeberatung. Die speziell qualifizierten Mitarbeiter der BARMER beraten Sie zu allen Fragen rund um die pflegerische Versorgung: Informationen zu Pflegegraden und Pflegebegutachtung, Hilfen für pflegende Angehörige wie Pflegekurse, regionale Unterstützungsangebote, Versorgung mit Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen, verschiedene Pflegeformen (häusliche Pflege, Tagespflege, vollstationäre Pflege) sowie rechtliche Fragen zu Vollmachten und Patientenverfügungen. Die Pflegeberatung kann telefonisch unter 0800 333 10 10 oder bei Ihnen zu Hause erfolgen. Auch örtliche Pflegestützpunkte bieten kostenfreie Beratung an.
Der BARMER Pflegecoach: Als digitales Angebot bietet die BARMER den Pflegecoach an – eine Online-Plattform mit alltagsnahen Tipps, praktischen Anleitungen und Informationen rund um die Pflege. Pflegende Angehörige finden hier Hilfestellungen zu pflegerischen Handgriffen, Erfahrungsberichte anderer Pflegender, Videos mit Anleitungen sowie Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten. Der Pflegecoach ist kostenfrei und rund um die Uhr verfügbar.
Pflegekurse für Angehörige: Die BARMER bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige, Freunde und Nachbarn an. In diesen Kursen lernen Sie grundlegende Pflegetechniken, rückenschonendes Arbeiten, den Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie Möglichkeiten zur eigenen Entlastung kennen. Ein wichtiges Element ist auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegenden. Neben allgemeinen Pflegekursen werden auch Spezialkurse zu Themen wie Demenz, Palliativpflege oder Pflege nach Schädelhirnverletzungen angeboten. Die Kurse finden sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch online statt.
Kompaktseminare "Ich pflege – auch mich": Die BARMER bietet spezielle viertägige Kompaktseminare für pflegende Angehörige an, bei denen diese intensiv zu pflegebezogenen Themen geschult werden und gleichzeitig Entspannung und Entlastung finden. Die Seminare werden von Fachkräften geleitet und ermöglichen einen intensiven Austausch mit anderen Pflegenden. Die Seminarkosten übernimmt die BARMER, lediglich ein Eigenanteil von 267 Euro für Unterkunft und Verpflegung ist zu zahlen. Während der Seminarteilnahme kann für die Versorgung des Angehörigen die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden.
Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch Pflegefachkräfte in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungseinsatz halbjährlich erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die Pflegefachkraft berät zu Schwierigkeiten im Pflegealltag, gibt Tipps zur Erleichterung der Pflege und vermittelt bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote. Die Kosten übernimmt die BARMER Pflegekasse. Wird der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden.
Digitale Angebote unterstützen rund um die Uhr.
Pflegekurse vermitteln praktische Techniken.
Seit 2022 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen – Apps oder Programme, die sie in ihrer Selbstständigkeit unterstützen oder pflegenden Angehörigen helfen sollen. Die BARMER übernimmt hierfür monatlich bis zu 53 Euro. Mit diesem Betrag können Sie die Nutzungsgebühren für zugelassene DiPA sowie ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste bei der Anwendung finanzieren.
DiPA müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Nur solche Anwendungen, die alle Anforderungen an Funktion, Sicherheit und Datenschutz erfüllen, werden von der Pflegekasse bezuschusst. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben. Die Bewilligung erfolgt zunächst für sechs Monate als Testphase, danach kann die Leistung bei Zufriedenheit dauerhaft fortgeführt werden.
Digitale Anwendungen fördern Selbstständigkeit.
Die BARMER Pflegekasse ist auf verschiedenen Wegen für Sie erreichbar und bietet umfangreiche Serviceleistungen an.
Telefonischer Kontakt: Die kostenlose Servicehotline 0800 333 10 10 ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Hier erhalten Sie Beratung zu allen Fragen rund um Pflegeleistungen, können Anträge stellen und Auskünfte zu laufenden Verfahren einholen. Für Anrufe aus dem Ausland steht die Nummer +49 202 568 333 10 10 zur Verfügung. Die BARMER bietet auch einen englischsprachigen Service unter der Nummer 0800 333 00 60 an.
Online-Services: Über das Kundenportal "Meine BARMER" können Sie viele Angelegenheiten digital erledigen: Anträge stellen, Rechnungen einreichen, Bescheinigungen anfordern, Ihre Kostenübersicht einsehen und mit der Pflegekasse über das sichere Online-Postfach kommunizieren. Die BARMER-App ermöglicht den mobilen Zugriff auf alle Online-Services. Der Chat-Service ist montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr verfügbar.
Geschäftsstellen vor Ort: Die BARMER verfügt über etwa 348 Geschäftsstellen bundesweit, in denen Sie persönliche Beratung erhalten können. Sie können entweder spontan während der Öffnungszeiten vorbeikommen oder vorab einen Termin vereinbaren. Die Adressen und Öffnungszeiten der Geschäftsstellen finden Sie auf der BARMER-Website über die Geschäftsstellensuche.
Schriftlicher Kontakt: Für schriftliche Anliegen nutzen Sie bitte die zentralen Postanschriften: BARMER, 42266 Wuppertal (für Postleitzahlen 00000-46999) oder BARMER, 73524 Schwäbisch Gmünd (für Postleitzahlen 47000-99999). Rechnungen von Leistungserbringern sollten direkt an diese Adressen gesendet werden.
Der BARMER Pflegelotse: Dieses Online-Tool hilft Ihnen bei der Suche nach passenden Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder Hospizen in Ihrer Region. Sie können nach verschiedenen Kriterien filtern und erhalten detaillierte Informationen zu den einzelnen Anbietern, einschließlich der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen.
Die Hotline hilft schnell und kompetent.
Vor Ort erhalten Sie persönliche Beratung.
Bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sollten Sie verschiedene Fristen beachten, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.
Fristen bei der Antragstellung: Es gibt keine Frist, bis wann Sie einen Pflegeantrag stellen müssen. Allerdings werden alle Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich. Daher sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, sobald Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen. Ein formloser Erstantrag per Telefon oder E-Mail reicht aus, um den Antragszeitpunkt zu dokumentieren.
Fristen der Pflegekasse: Binnen zwei Wochen nach Antragseingang muss die BARMER Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin anbieten. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss eine Entscheidung über den Antrag erfolgen. In akuten Pflegesituationen verkürzt sich diese Frist erheblich. Hält die Pflegekasse die Fristen nicht ein, steht Ihnen eine Pauschale von 70 Euro pro angefangener Woche Verzögerung zu.
Aufbewahrung von Nachweisen: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit Pflegeleistungen mindestens bis zur vollständigen Erstattung durch die Pflegekasse auf. Auch Nachweise über Beratungseinsätze sollten Sie aufbewahren, da die Pflegekasse diese bei Nichtinanspruchnahme anfordern kann.
Änderungen in der Pflegesituation: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und der Pflegebedarf steigt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen. Auch dies erfolgt über die bekannten Antragswege (online, telefonisch oder schriftlich). Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird dann veranlasst.
Widerspruchsrecht: Wenn Sie mit einer Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es die Ablehnung eines Antrags, die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad oder die Ablehnung einer beantragten Leistung – können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden, ist aber auch ohne Begründung zunächst wirksam. Die Pflegekasse prüft dann Ihren Fall erneut.
Fristen im Blick behalten – Ansprüche sichern.
In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen für Pflegeleistungen.
Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit: Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies ist möglich, wenn nach einer schweren Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation ein erhöhter Pflegebedarf besteht, der zu Hause nicht abgedeckt werden kann. Die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) übernimmt dann die Kosten für Grundpflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung bis zu 3.539 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst zahlen.
Pflege im Ausland: Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können Sie Pflegegeld auch bei einem längeren Aufenthalt weiter beziehen. Bei Aufenthalten außerhalb dieser Länder wird das Pflegegeld nur für maximal sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt. Pflegesachleistungen können im Ausland generell nicht in Anspruch genommen werden.
Kombinationsleistung mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag: Wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen (ab Pflegegrad 2) und diese nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Dies ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. So können Sie beispielsweise mehr Betreuungsleistungen finanzieren, wenn Sie weniger körperbezogene Pflege benötigen.
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe: Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben, erhalten ab Pflegegrad 2 einen pauschalen monatlichen Zuschuss von 15 Prozent des Heimentgelts, maximal 278 Euro.
Rentenansprüche für Pflegepersonen: Wer einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt und dabei mindestens zehn Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegt, für den zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Dies gilt, wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege ab. So wird die Pflegeleistung auch für die eigene Altersvorsorge honoriert.
Pflegegeld kann teils im Ausland weiterlaufen.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie den Entlastungsbetrag. Auch der Zuschuss für Wohnraumanpassungen wurde von 4.000 Euro auf 4.180 Euro erhöht.
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung der bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Pflegebedürftige können diesen Betrag nun flexibel für beide Leistungen nutzen – jeweils für bis zu acht Wochen. Dies gibt mehr Flexibilität bei der Planung von Entlastungszeiten.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 1,7 Prozent). Kinderlose Versicherte über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, sodass ihr Beitragssatz bei insgesamt 4,0 Prozent liegt. Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder können die Beiträge für die Pflegeversicherung gestaffelt sein.
Die BARMER hat für 2025 ihren Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhöht. Ab Januar 2025 beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 3,29 Prozent, sodass der Gesamtbeitragssatz bei 17,89 Prozent liegt (einschließlich des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent). Dies hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Leistungen der Pflegeversicherung.
2025 bringt Leistungsanhebungen und neue Budgets.
Basierend auf den Erfahrungen vieler Versicherter haben wir einige praktische Tipps zusammengestellt, die Ihnen den Umgang mit der Pflegekasse erleichtern können.
Dokumentieren Sie alles: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie täglich dokumentieren, welche Hilfen die pflegebedürftige Person benötigt und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Diese Dokumentation ist bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sehr hilfreich und kann auch bei einem eventuellen Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung wichtig sein.
Bereiten Sie die Begutachtung vor: Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung des Begutachtungstermins. Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen, notieren Sie sich Ihre Fragen und überlegen Sie, welche Einschränkungen im Alltag am gravierendsten sind. Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein – vier Augen sehen mehr als zwei.
Nutzen Sie die Beratungsangebote: Die kostenfreie Pflegeberatung der BARMER ist ein wertvolles Angebot. Nutzen Sie es, besonders wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie die Pflege optimal organisieren können. Die Berater kennen alle Möglichkeiten und können Ihnen helfen, die für Ihre Situation passenden Leistungen zu finden.
Kombinieren Sie Leistungen geschickt: Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. So können Sie beispielsweise neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auch Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass dies angerechnet wird. Auch der Entlastungsbetrag kann zusätzlich genutzt werden. Lassen Sie sich beraten, welche Kombinationen für Sie sinnvoll sind.
Reichen Sie Anträge rechtzeitig ein: Viele Leistungen – wie Wohnraumanpassungen oder Pflegehilfsmittel – müssen vor der Beschaffung beantragt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig und stellen Sie Anträge, bevor Sie in Vorleistung gehen. So vermeiden Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.
Bewahren Sie alle Belege auf: Sammeln Sie alle Rechnungen, Quittungen und Nachweise systematisch. Bei Kostenerstattungen müssen Sie diese einreichen können. Eine gute Organisation erspart Ihnen viel Ärger und Zeitaufwand.
Scheuen Sie sich nicht, Widerspruch einzulegen: Wenn Sie mit einer Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Viele Widersprüche haben Erfolg, besonders bei der Pflegegrad-Einstufung. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Pflegeberater oder einem Sozialverband unterstützen.
Ein Pflegetagebuch unterstützt die Begutachtung.
Gemeinsame Planung schafft Klarheit und Entlastung.
Die BARMER Pflegekasse ist mit über 8,3 Millionen Versicherten eine der größten Pflegekassen Deutschlands und bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Alle BARMER-Krankenversicherten sind automatisch auch bei der Pflegekasse versichert.
Die Leistungen richten sich nach den fünf Pflegegraden, die von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Pflegegrad 5) reichen. Die Höhe der Leistungen variiert entsprechend und reicht von 347 Euro bis 990 Euro Pflegegeld und von 796 Euro bis 2.299 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Diese Leistungen können auch kombiniert werden.
Besonders wichtig sind die Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige: Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jeweils bis zu acht Wochen) sowie Tages- und Nachtpflege, die zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden können.
Die Antragstellung ist unkompliziert möglich: online über Meine BARMER, telefonisch unter 0800 333 10 10 oder schriftlich. Nach der Antragstellung erfolgt innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, auf deren Basis die Pflegekasse über den Pflegegrad und die Leistungen entscheidet.
Weitere wichtige Leistungen umfassen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 Euro monatlich), Wohnraumanpassungen (bis zu 4.180 Euro), technische Pflegehilfsmittel, den Wohngruppenzuschlag (224 Euro monatlich) sowie kostenfreie Pflegeberatung, Pflegekurse und digitale Unterstützungsangebote wie den BARMER Pflegecoach.
Die BARMER Pflegekasse ist über verschiedene Kanäle gut erreichbar: telefonisch, online über das Kundenportal und die App sowie persönlich in etwa 348 Geschäftsstellen bundesweit. Nutzen Sie die umfangreichen Beratungs- und Serviceangebote, um die für Ihre Situation optimalen Leistungen in Anspruch zu nehmen und die Pflegesituation bestmöglich zu gestalten.
Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert und deckt nicht alle Kosten ab. Besonders bei vollstationärer Pflege im Heim müssen Pflegebedürftige erhebliche Eigenanteile zahlen. Informieren Sie sich frühzeitig über alle Unterstützungsmöglichkeiten und scheuen Sie sich nicht, Beratung in Anspruch zu nehmen – die Pflegeversicherung ist komplex, aber mit der richtigen Information und Unterstützung können Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.
Häufige Fragen zur BARMER Pflegekasse