Die Mercedes-Benz BKK ist eine der größten unternehmensbezogenen Betriebskrankenkassen in Deutschland und betreut über 300.000 Versicherte. Als spezialisierte Krankenkasse für Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group AG und der Daimler Truck Holding AG sowie deren Familienangehörige bietet sie umfassende Leistungen in der Pflegeversicherung. Die 1974 gegründete Kasse zeichnet sich durch ihre Nähe zu den Versicherten aus und unterhält 19 Kundencenter an allen großen Standorten der Trägerunternehmen in Deutschland.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, stehen Ihnen als Versicherte der Mercedes-Benz BKK alle gesetzlichen Pflegeleistungen zu. Darüber hinaus profitieren Sie von speziellen Beratungsangeboten und digitalen Services, die Ihnen den Pflegealltag erleichtern sollen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Leistungen, Antragswege und Unterstützungsmöglichkeiten der Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes festgestellt werden. Das bedeutet, dass ein Pflegegrad zuerkannt werden muss. Pflegebedürftig ist nach gesetzlicher Definition, wer dauerhaft körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen hat und Hilfe benötigt, weil er diese Beeinträchtigungen nicht selbstständig bewältigen kann.
Entscheidend ist nicht, ob oder wie schwer eine Person erkrankt ist, ob eine Behinderung vorliegt oder wie alt jemand ist. Maßgeblich ist vielmehr, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchem Umfang sie Unterstützung benötigt. Die Einschränkungen müssen dauerhaft bestehen – das heißt mindestens für sechs Monate. Wer nur vorübergehend, beispielsweise nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, Hilfe benötigt, hat keinen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige Personen werden einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt und desto umfangreicher fallen die Leistungen aus.
Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der Mercedes-Benz BKK ist unkompliziert gestaltet. Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen.
Digitale Antragstellung: Die Mercedes-Benz BKK ermöglicht Ihnen die Übermittlung Ihres Antrags einfach digital über die Mercedes-Benz BKK App oder im Online-Kundencenter unter der Rubrik "Anträge zur Pflege". Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich sofort mit Ihrem Passwort anmelden. Falls Sie noch nicht registriert sind, können Sie sich jederzeit neu anmelden. Die Zugangsdaten gelten sowohl für die App als auch für das Online-Kundencenter.
Schriftliche Antragstellung: Alternativ können Sie Ihren Antrag auch auf dem klassischen Postweg einreichen. Nutzen Sie dafür die zentrale Postanschrift: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen. Der Antrag muss unterschrieben werden, entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person.
Telefonische Kontaktaufnahme: Für Fragen rund um die Antragstellung erreichen Sie die Mercedes-Benz BKK unter der zentralen Rufnummer +49 711 49 09 100. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr gegeben.
Antrag bequem digital einreichen
Sobald Ihr Antrag bei der Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung eingeht, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Durchführung einer Pflegebegutachtung. Der Medizinische Dienst teilt Ihnen dann einen Termin zur Begutachtung mit. Diese kann auf verschiedene Arten erfolgen:
Als persönliches Gespräch mit Hausbesuch durch eine Gutachterin oder einen Gutachter
Als Telefoninterview
Durch schriftliche Selbstauskunft mit anschließender Begutachtung nach Aktenlage
Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst, ob die medizinischen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit vorliegen und welcher Pflegegrad angemessen ist. Die Höhe der Leistungen hängt von dem ermittelten Pflegegrad ab.
Wichtige Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung:
Notieren Sie vorab Fragen, die Ihnen wichtig sind
Überlegen Sie genau, was Ihnen im Alltag besondere Schwierigkeiten macht
Bereiten Sie sich darauf vor zu erläutern, wobei Sie Unterstützung benötigen und wünschen
Eine Begutachtungssituation ist immer ungewohnt – im Stress kann schnell etwas vergessen werden
Sprechen Sie während der Begutachtung alle Probleme bei der Versorgung und Pflege offen an
Verharmlosen oder beschönigen Sie Ihren Hilfebedarf nicht
Sie können eine Vertrauensperson zum Termin hinzuziehen
Die Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem Gutachten zusammengefasst und an die Mercedes-Benz BKK übermittelt. Sie erhalten sowohl das Gutachten als auch den entsprechenden Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad zugesandt.
Gute Vorbereitung hilft beim Termin
Das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes bewertet die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Die Begutachtung erfolgt in folgenden sechs Modulen, die unterschiedlich stark gewichtet werden:
Mobilität: Kann sich die Person fortbewegen und die Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person orientieren, Entscheidungen treffen und kommunizieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig ist Hilfe aufgrund psychischer Probleme erforderlich?
Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die Person waschen, anziehen, essen?
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen: Welche Unterstützung bei Medikamenten, Verbandswechsel etc.?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person den Tagesablauf gestalten und Kontakte pflegen?
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgte automatisch – Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Die nächste reguläre Erhöhung ist für 2028 geplant und wird sich dann an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.
Pflegegeld 2025 (für häusliche Pflege durch Angehörige):
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 2025 (für professionelle ambulante Pflegedienste):
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag 2025 (für alle Pflegegrade):
Alle Pflegegrade: 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen verwendet werden.
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die Mercedes-Benz BKK bietet die Möglichkeit der Kombinationsleistung, bei der beide Leistungsarten kombiniert werden können.
So funktioniert die Kombinationsleistung: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, aber nicht den vollen Betrag der Pflegesachleistung ausschöpfen, können Sie den restlichen Anspruch als anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den Sie in Form von Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Beispiel aus der Praxis: Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen von 796 Euro. Wenn der ambulante Pflegedienst im Januar Leistungen in Höhe von 398 Euro erbringt, wurden nur 50 Prozent der Sachleistung genutzt. Somit können zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt werden, also 173,50 Euro (50% von 347 Euro).
An die einmal gewählte prozentuale Aufteilung von Geld- und Sachleistung sind Sie grundsätzlich für sechs Monate gebunden. Diese Entscheidung kann jedoch vorzeitig geändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist.
Pflegende Angehörige benötigen Phasen der Erholung und Entlastung. Hierfür stehen die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Bis zum 30. Juni 2025 gelten noch folgende Regelungen:
Verhinderungspflege: maximal 1.685 Euro jährlich für bis zu 42 Tage
Kurzzeitpflege: maximal 1.854 Euro jährlich für bis zu 56 Tage
Möglicher Übertrag des Kurzzeitpflege-Budgets zur Verhinderungspflege: 843 Euro
Insgesamt maximal: 2.528 Euro jährlich
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dies bietet deutlich mehr Flexibilität:
Gemeinsames Budget: 3.539 Euro jährlich für beide Leistungsarten
Flexible Nutzung: Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen
Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt
Längere Bezugsdauer: Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen (56 Tage) im Kalenderjahr angehoben und der Kurzzeitpflege angeglichen
Während der Verhinderungspflege zahlt die Mercedes-Benz BKK das Pflegegeld zur Hälfte weiter – ab Juli 2025 für maximal acht statt bisher sechs Wochen.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. bequem erhalten – von der Pflegekasse mit bis zu 42 €/Monat erstattet.
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Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist eine wichtige Säule zur Entlastung pflegender Angehöriger. Besonders vorteilhaft: Diese Leistungen werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet.
Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege 2025:
Pflegegrad 1: 0 Euro (nur Entlastungsbetrag nutzbar)
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen dieser Beträge die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, einschließlich der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist abgedeckt.
Was müssen Sie selbst zahlen? Pflegebedürftige tragen selbst die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese eigenen Kosten können jedoch teilweise durch den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ausgeglichen werden.
Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim übernimmt die Mercedes-Benz BKK pauschale monatliche Beträge für die pflegerische Versorgung, Betreuungsleistungen und medizinische Behandlungspflege.
Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege 2025:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Leistungszuschläge zur Reduzierung des Eigenanteils: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten zusätzlich Zuschläge, die sich nach der Dauer des Pflegeheimaufenthalts richten:
Bis zu 12 Monaten: 15 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie Zusatzleistungen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen und müssen selbst getragen werden.
Vollstationäre Pflege mit Zuschüssen planen
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Zu diesen Hilfsmitteln gehören beispielsweise:
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Einmalhandschuhe
FFP2-Masken zum Schutz
Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Voraussetzungen für den Anspruch:
Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)
Sie lebt zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen
Sie wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt
Sie können die Pflegehilfsmittel über verschiedene Wege beziehen: über zugelassene Versand-Anbieter, bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern. Die Anbieter rechnen in der Regel direkt mit der Mercedes-Benz BKK ab, sodass für Sie keine Vorkosten entstehen.
Monatliche Pflegehilfsmittel einfach nutzen
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, kann die Mercedes-Benz BKK Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Seit Januar 2025 beträgt der Zuschuss pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro.
Typische Maßnahmen, die bezuschusst werden:
Einbau barrierefreier, bodengleicher Duschen
Rutschsichere Gestaltung von Treppenstufen
Montage beidseitiger Treppengeländer
Türverbreiterungen für Rollstühler
Anbringung von Haltegriffen und Stützklappgriffen
Installation von Bewegungsmeldern für sichere Nachtwege
Absenkung von Hängeschränken in der Küche
Entfernung von Türschwellen
Was wird nicht gefördert? Maßnahmen, die dem allgemeinen Wohnkomfort, Modernisierungen oder Reparaturen dienen, sind vom Zuschuss ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Haushaltsgeräte, Wärmedämmung, Schallschutz, Brandschutzmaßnahmen oder der Austausch der Heizungsanlage.
So beantragen Sie den Zuschuss: Stellen Sie den Antrag bei der Mercedes-Benz BKK, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Fügen Sie Kostenvoranschläge von Fachfirmen bei. Nach Genehmigung können die Arbeiten durchgeführt werden. Ein erneuter Antrag ist möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert oder neue Einschränkungen hinzukommen.
Umbauten erleichtern Pflege zu Hause
Die Mercedes-Benz BKK bietet pflegenden Angehörigen umfassende Unterstützung, um die körperlichen und mentalen Herausforderungen des Pflegealltags besser bewältigen zu können.
Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen und dabei mindestens zehn Stunden wöchentlich an wenigstens zwei Tagen aktiv sind, zahlt die Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person und der bezogenen Pflegeleistung ab. Die Beiträge zahlt die Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung direkt an den Rentenversicherungsträger – für Sie entstehen keine Kosten.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Wenn ein akuter Pflegefall eintritt, können Sie sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen, um sich um einen nahen Angehörigen zu kümmern und eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt.
Pflegezeit: Bei Arbeitgebern mit mindestens 16 Beschäftigten haben Sie Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten, wenn Sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können längstens bis zu 24 Monate ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Für beide Freistellungen gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen.
Pflege und Beruf besser vereinbaren
Die Mercedes-Benz BKK bietet allen Versicherten eine kostenlose, qualifizierte Pflegeberatung durch den Vertragspartner SpectrumK an. Diese individuelle Beratung kann auf Wunsch telefonisch oder bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Kontakt zur Pflegeberatung:
Telefon: 0800-7237267 (kostenfreie Rufnummer)
E-Mail: Kontaktdaten über die Website der Mercedes-Benz BKK
Die Pflegeberater erfassen Ihren Hilfebedarf, erstellen einen individuellen Versorgungsplan und behalten dessen Einhaltung im Blick. Sie nehmen sich Ihrer Sorgen und Fragen an, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten Sie in Ihrer jeweiligen Pflegesituation.
Ziel der Beratung: Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten soll eine gut aufeinander abgestimmte Pflege sichergestellt werden. Je besser die ambulante Versorgung ist, desto eher besteht die Chance, eine vollstationäre Versorgung zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern.
Individuelle Beratung – telefonisch oder zu Hause
Die Mercedes-Benz BKK bietet mit dem PflegeCoach kostenlose Online-Pflegekurse für Angehörige und Menschen, die ehrenamtlich pflegen. Diese Kurse bieten praktische Hilfe, die genau dort unterstützt, wo die Pflege stattfindet: zu Hause.
Vorteile des PflegeCoach:
Einfache und kostenlose Registrierung
Freie Zeiteinteilung und Themenwahl
Jederzeit abrufbar und verfügbar
Einfache, intuitive Navigation
Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Persönliche Auswertung durch Tests
Interaktive Anwendungen und Übungsaufgaben
Beantwortung individueller Fragen durch unabhängige Pflegeberatung
Verfügbare Kurse und Themen:
Grundlagen der häuslichen Pflege: Pflegekosten, Bewegungsabläufe, Ernährung, Körper- und Mundpflege, Selbstsorge
Alzheimer & Demenz: Umgang mit Betroffenen, Entlastung für Angehörige
Wohnen und Pflege im Alter: Übersicht über Wohnformen, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel
Selbstfürsorge durch Achtsamkeit: Strategien zur Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Meditation
Pflegen bei Inkontinenz: Umgang im Pflegealltag, Kontinenzförderung, Inkontinenzhilfsmittel
Pflegen nach Schlaganfall: Aktivierende Pflege, Mobilisation, Umgang mit Folgen
Sicherheit im Pflegealltag: Sturzprophylaxe, Konfliktlösung, Notfallmanagement
Nachbarschaftshilfe: Praktische Tipps für die Unterstützung im Alltag
Der Zugang ist sechs Monate gültig, eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich. Die Anmeldung erfolgt online durch Angabe Ihres Namens und Ihrer Versichertennummer oder der Daten der zu pflegenden Person.
Online-Pflegekurse bequem von zu Hause
Mit dem BKK PflegeFinder können Sie nach einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen suchen und verschiedene Angebote vergleichen. Dieses Online-Tool hilft Ihnen, die passende Einrichtung in Ihrer Nähe zu finden und gibt Ihnen einen Überblick über Leistungen und Qualitätsmerkmale.
Passende Pflegeangebote gemeinsam finden
Die Mercedes-Benz BKK hat ihr digitales Angebot kontinuierlich ausgebaut, um Versicherten einen einfachen und schnellen Zugang zu allen Leistungen zu ermöglichen.
Mercedes-Benz BKK App und Online-Kundencenter "Meine Mercedes-Benz BKK": Über die App und das Online-Kundencenter können Sie zahlreiche Serviceleistungen nutzen:
Anträge zur Pflege digital einreichen
Dokumente und Rechnungen versenden
Krankmeldungen übermitteln
Digitales Postfach für sichere Kommunikation nutzen
Persönliche Daten verwalten
Bankverbindung hinterlegen und SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Die Zugangsdaten gelten sowohl für die App als auch für das Online-Kundencenter. Über 1 Million Zugriffe wurden 2024 auf die Web- und Appversion registriert. Mehr als 135.000 Nachrichten erreichten die Mercedes-Benz BKK über das digitale Postfach – ein Anstieg um 50 Prozent gegenüber 2023.
Wichtige Anliegen einfach digital erledigen
Zentrale Kontaktdaten:
Postanschrift: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen
Zentrale Rufnummer: +49 711 49 09 100
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Die Mercedes-Benz BKK betreibt 19 Kundencenter an allen großen Standorten der Mercedes-Benz Group AG und der Daimler Truck Holding AG in Deutschland. In der Kundencentersuche auf der Website finden Sie alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte.
Schnell erreichbar in 19 Kundencentern
Wenn Sie Pflegegeld von der Mercedes-Benz BKK erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungseinsätze sollen die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und pflegende Angehörige unterstützen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich
Bei Pflegegrad 1 sowie bei Bezug von Pflegesachleistungen ist der Beratungsbesuch freiwillig, kann aber ebenfalls halbjährlich in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt in allen Fällen die Mercedes-Benz BKK.
Wichtig: Wenn Sie die verpflichtenden Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann Ihr Pflegegeld zunächst um die Hälfte gekürzt und im Extremfall ganz gestrichen werden. Die Beratung können Sie bei zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchführen lassen. Sie können auch zwischen Hausbesuch und Videoberatung wähseln.
Regelmäßige Beratung sichert Pflegequalität
Falls Sie mit der Entscheidung der Mercedes-Benz BKK über Ihren Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie ab dem Datum der Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit.
Wichtige Schritte beim Widerspruch:
Prüfen Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes sorgfältig
Legen Sie schriftlich Widerspruch bei der Mercedes-Benz BKK ein (am besten per Einschreiben mit Rückschein)
Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie ärztliche Unterlagen bei
Bei Bedarf: Holen Sie sich Unterstützung durch Pflegeberater oder Sozialverbände
Die Pflegekasse prüft Ihren Widerspruch und kann ein erneutes Gutachten veranlassen. Wenn der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen – dort fallen in der Regel keine Gerichtsgebühren an.
Ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen können Mitarbeiter und Mitglieder der Mercedes-Benz BKK eine private Pflegetagegeldversicherung über den Mercedes-Benz Versicherungsservice abschließen. Diese bietet zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall.
Vorteile der Zusatzversicherung:
Günstige Beiträge und vereinfachte Gesundheitsprüfung für Mitarbeiter und Mitglieder
Leistungen in allen fünf Pflegegraden
Bereits ab Pflegegrad 2 erhalten Sie die 100-Prozent-Leistung bei stationärer Pflege
Sinnvolle Zusatzbausteine für mehr Selbstbestimmung im Alter
Ohne Wartezeiten
Die Leistungshöhe ist abhängig vom gewählten Tagessatz und dem Pflegegrad. Der Tagessatz kann ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 10 Prozent erhöht werden.
Kontakt: Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH, Tel.: 0711 17 44808 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
Zusatzversicherung: Finanzielle Lücken schließen
Wohngruppenzuschlag: Wenn Sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, in der eine zusätzliche Betreuungsperson organisatorische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Arbeiten übernimmt, erhalten Sie einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich. Dieser wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
Gemeinschaftliches Wohnen von drei bis maximal zwölf Bewohnern
Mindestens drei Bewohner beziehen ambulante Pflegeleistungen
Die Wohngruppe hat eine Betreuungsperson beauftragt
Die Pauschale wird zweckgebunden für die gemeinschaftliche Versorgung eingesetzt
Es handelt sich nicht um eine stationäre Einrichtung
Transparenzbericht: Die Mercedes-Benz BKK veröffentlicht jährlich einen Transparenzbericht, der Einblick in das Leistungsgeschehen gibt. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise 99,85 Prozent aller Anträge auf Hilfsmittel genehmigt. Die durchschnittliche kasseninterne Bearbeitungszeit für Krankengeld betrug nur einen Tag.
Wohngruppenzuschlag stärkt gemeinsames Wohnen
Die Pflegelandschaft unterliegt kontinuierlichen Veränderungen. Folgende Entwicklungen sollten Sie im Blick behalten:
Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge: Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für Kinderlose liegt der Beitrag nun bei 4,2 Prozent.
Nächste Leistungserhöhung 2028: Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese soll sich dann an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren und künftig automatisch entsprechend der Inflationsrate der jeweils letzten drei Jahre angepasst werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: Die wichtigste Neuerung im Jahr 2025 ist die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli, der deutlich mehr Flexibilität und höhere Leistungen ermöglicht.
Wichtige Änderungen ab Juli 2025
Die Mercedes-Benz BKK bietet als spezialisierte Betriebskrankenkasse umfassende Pflegeleistungen und zahlreiche Unterstützungsangebote. Um diese optimal zu nutzen, beachten Sie folgende Punkte:
Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt:
Antrag stellen: Beantragen Sie zeitnah einen Pflegegrad – digital über die App, das Online-Kundencenter oder schriftlich an Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen
Begutachtung vorbereiten: Notieren Sie vorab alle Einschränkungen und verharmlosen Sie Ihren Hilfebedarf nicht
Leistungen kombinieren: Nutzen Sie die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen für maximale Flexibilität
Entlastungsangebote nutzen: Schöpfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie die Tages- und Nachtpflege voll aus
Beratung in Anspruch nehmen: Kontaktieren Sie die kostenlose Pflegeberatung unter 0800-7237267
Digitale Services aktivieren: Registrieren Sie sich für die App und das Online-Kundencenter für einfache Verwaltung
Wohnraum anpassen: Beantragen Sie rechtzeitig Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro)
Beratungseinsätze wahrnehmen: Vergessen Sie nicht die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfang
Als pflegender Angehöriger:
Informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche durch die Pflegetätigkeit
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Pflegezeit und Familienpflegezeit
Nehmen Sie die kostenlosen Online-Pflegekurse des PflegeCoach in Anspruch
Planen Sie Auszeiten durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ab Juli 2025 mit dem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro
Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und nutzen Sie Entlastungsangebote
Zentrale Kontaktdaten im Überblick:
Allgemeine Anfragen: +49 711 49 09 100 (Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr)
Pflegeberatung SpectrumK: 0800-7237267 (kostenfrei)
Postanschrift: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen
Online: Über die Mercedes-Benz BKK App oder "Meine Mercedes-Benz BKK"
Die Mercedes-Benz BKK steht Ihnen als verlässlicher Partner in allen Pflegefragen zur Seite. Mit der Kombination aus gesetzlichen Leistungen, qualifizierter Beratung und modernen digitalen Services werden Sie umfassend unterstützt – damit Sie oder Ihre Angehörigen auch bei Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Gemeinsam gut informiert und versorgt
Häufige Fragen beantwortet