Assistierter Suizid: Arzt erneut wegen Totschlags verurteilt

Djamal Sadaghiani
Sterbehilfe-Prozess: Arzt aus Datteln erneut wegen Totschlags verurteilt

Ein bundesweit bekannter Fall von Sterbehilfe hat erneut weitreichende rechtliche Konsequenzen für einen 83-jährigen Mediziner aus Datteln. Das Landgericht Essen hat den Facharzt für Psychiatrie und Neurologie wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Dabei wurde eine bereits bestehende Vorstrafe aus einem ähnlichen Verfahren in das aktuelle Strafmaß einbezogen.

Tragischer Fall im Sommer 2023

Im Zentrum des aktuellen Prozesses stand der Tod eines 42-jährigen Mannes aus Essen im Juli 2023. Der Patient litt seit fast zwei Jahrzehnten an schweren Depressionen und war zudem nahezu erblindet. Der angeklagte Arzt legte ihm damals eine Infusion mit einer tödlichen Natriumlösung, deren Ventil der Patient letztlich selbst öffnete.

Was auf den ersten Blick wie ein Fall des assistierten Suizids wirken mag, überschreitet laut dem Gericht jedoch eine entscheidende rechtliche und ethische Grenze. Der Kernpunkt der Verhandlung war die Frage der sogenannten Freiverantwortlichkeit des Patienten.

Fehlende Einsichtsfähigkeit und medizinische Standards

Nach Überzeugung der Essener Richter war der 42-Jährige aufgrund seiner massiven psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage, eine autonome und freiverantwortliche Entscheidung über sein Leben und Sterben zu treffen. Das Gericht stellte fest, dass der erfahrene Psychiater diesen Umstand hätte erkennen müssen – und dies laut Urteilsbegründung auch tat.

Der Vorsitzende Richter fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte für das Vorgehen des Mediziners. Der 83-Jährige sehe sich selbst als Vorkämpfer für psychisch kranke Menschen und deren Recht auf ein selbstbestimmtes Ende. Um dieses persönliche ideologische Ziel zu erreichen, habe er jedoch bewusst medizinische Vorsichtsmaßnahmen ignoriert und sich über gängige fachliche Standards hinweggesetzt. Er habe für sich in Anspruch genommen, in dieser Frage der alleinige Experte zu sein.

Die Verteidigung des Arztes

Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe während des Prozesses entschieden zurück. Er betonte, sich absolut sicher gewesen zu sein, dass sein Patient geistig voll orientiert war. Er erklärte vor Gericht, dass er die Freitodbegleitung niemals durchgeführt hätte, wenn er auch nur den geringsten Zweifel am autonom gebildeten Willen des Mannes gehabt hätte.

Trotz dieser Beteuerungen sah das Gericht den Tatbestand des Totschlags als erfüllt an. Bereits im Februar 2024 war der Arzt in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem es ebenfalls um die Sterbehilfe bei einem psychisch kranken Menschen ging, verurteilt worden. Die Richter fassten beide Taten nun zu der Gesamtstrafe von über vier Jahren zusammen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Der Fall berührt eine der sensibelsten Debatten im deutschen Gesundheitswesen und in der Pflege: die Suizidassistenz bei Menschen mit schweren psychiatrischen Diagnosen.

  • Die rechtliche Grauzone: Während das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland grundsätzlich gestärkt wurde, bleibt die Beurteilung des freien Willens bei akuten psychischen Erkrankungen hochkomplex.
  • Schutz von vulnerablen Personen: Das Urteil unterstreicht die Schutzpflicht des Staates gegenüber Menschen, deren Urteilsfähigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt ist.
  • Strenge Maßstäbe der Justiz: Medizinische Alleingänge ohne fundierte, unabhängige Zweitgutachten werden von den Gerichten konsequent strafrechtlich geahndet.

Für Pflegekräfte, Mediziner und Angehörige zeigt dieser Fall einmal mehr, wie schmal der Grat zwischen respektierter Patientenautonomie und strafbarer Handlung sein kann, wenn die geistige Gesundheit des Betroffenen beeinträchtigt ist.

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